Geht eine Ehefrau während der Trennungszeit von ihrem Mann eine neue Verbindung ein, so folgt daraus nicht generell, dass der Mann seine Unterhaltszahlungen einstellen darf. Betreut die Frau - wie hier - ein gemeinsames minderjähriges (hier 7jähriges) Kind, so ist es ihr trotz der "Verletzung der ehelichen Treuepflicht" nicht zuzumuten, statt - wie bisher - in Teilzeit zu arbeiten, einen Vollzeitjob zu übernehmen. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 2 WF 128/06)
Quelle : http://www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1029656
Kommentar : Anstatt gleich einen Seitensprung zu wagen sollte man sich vielleicht erst einmal mit Telefonsex vergnügen , da dieser oft nicht gleich eine Trennung nach sich zieht ! |