Absender:
Winfried
Sobottka
Karl-Haarmann-Str.
75
44536
Lünen
AUSSCHLIESSLICHE
Postempfangsadresse für
Juristen-POST:
C/O HERRN APOTHEKER STEPHAN GÖBEL
PARACELSUS-APOTHEKE
KÖNIGSHEIDE
46
44536 LÜNEN
Rechtsanwaltskammer
Hamm
Ostenallee
18
59063
Hamm
per
FAX an: 02381 / 985050
zur
Kenntnisnahme des Herrn Apotheker Göbel
an
0231 877 06 11
28.07.2008
Sehr
geehrte Frauen und Männer!
Die
zu Ihrer Kammer gehörige Rechtsanwältin Henriette Lyndian, tätig in der Kanzlei
HINNE GROTEFELS
LYNDIAN GRABOWSKI Rechtsanwälte Fachanwälte
Steuerberater
Dortmund Lünen
Hohe Str. 7,
44139 Dortmund,
hat mehrfach
schweren Interessensverrat an mir als ihren Pflichtmandanten verübt. Aus den
Gesamtumständen ist kein anderer Schluss mehr herzuleiten als der, dass sie
willfährige Gehilfin einer jedenfalls in meinem Falle objektiv zum Rechtsbruch
fest entschlossenen Dortmunder Justiz ist, wenn es darum geht, dass
Staatskritiker entgegen der Tatsachen- und Rechtslage in die Psychiatrie weggesperrt
werden sollen. Im Gegenzuge erhält sie nicht nur Pflichtmandate von der
Dortmunder Justiz, sondern nach Auskünften einer Kanzleigehilfin auch
Dozentenaufträge vom Landgericht Dortmund, z.B. über Anwaltsrecht.
Folgende
Rechtsverstöße der Henriette Lyndian sind u.a. schriftlich dokumentiert:
1.
Zunächst
versuchte sie in mir den Irrtum zu erzeugen, dass das Landgericht keine
Wahlmöglichkeit habe, wenn die Staatsanwaltschaft es begehre, dass ich
psychiatrisch „untersucht" werden solle. Diese Behauptung erhielt sie im
Grundsatz auch aufrecht, als ich konkret nachgefragt hatte, ob ein Gericht
einem solchen Begehren der Staatsanwaltschaft stets und unter allen Umständen
folgen müsse.
Diese Auskunft war falsch und sie war auch wissentlich falsch,
schließlich gehört Rain Lyndian zu den „Fachanwälten" für Forensik.
Beweis:
Schriftsatz der RAin Lyndian vom 25.02.2008
Schriftsatz von mir vom 25.02.2008
Schriftsatz der Rain Lyndian vom 26.02.2008,
alle als Scans am Ende dieses Schreibens eingefügt. Im Internet nachlesbar
ist der Vorgang derzeit unter:
http://freegermany.fortunecity.com/indexlyndianvorsfalberat.html
2.
Mache
ich den aktuell anhängigen Entpflichtungsantrag gegen Rechtsanwältin Henriette
Lyndian inhaltlich zum Vortrag auch Ihnen gegenüber. Es lässt sich objektiv
nicht mehr bestreiten, dass sie nichts unternommen hat, um selbst pauschalsten
und/oder von mir Belegen als falsch nachgewiesenen Vorwürfen der
Staatsanwaltschaft entgegenzutreten, dass sie mir ferner trotz mehrfacher
Aufforderungen wichtige Akteninhalte vorenthalten hat, mich sogar dahingehend
belog, dass es eine bestimmte Stellungnahme gar nicht gäbe und so weiter.
Es ist nach Lage der Dinge nicht mehr konstruierbar, wie eine
Verteidigerin ihren Mandanten noch
deutlicher an das Messer einer objektiv willkürlich handelnden Justiz
auszuliefern versuchen könnte, wobei das von der Justiz ersichtlich angestrebte
Ergebnis immerhin ein Wegsperren nach § 63 StGB ist und Rechtsanwältin Lyndian
im Grunde sogar schon zu verstehen gegeben hat, dass auch sie das anstrebe.
All diese Dinge gehen aus dem aktuell anhängigen
Entpflichtungsantrag hervor, der
ebenfalls hier angehängt ist, und sind durch Schriftsätze der Rechtsanwältin Henriette
Lyndian belegt, die im Anschluss daran als Scans in dieses Faxschreiben
eingefügt sind.
Im Internet finden sich diese Dinge aktuell u.a. unter:
http://freegermany.forumandco.com/rechtsanwaltin-henriette-lyndian-f5/
Hier liegt
offensichtlich ein so schwerer und umfassender Fall von Interessensverrat vor,
dass es mir unvorstellbar scheint, dass Henriette Lyndian weiterhin die
Gelegenheit haben sollte, als Rechtsanwältin tätig zu sein.
Da der Fall zudem
sehr gut belegt und die Pflichtverstöße sehr gut erkennbar und dokumentiert
sind, kann man es sicherlich für angemessen halten, dass Sie kurzfristig
reagieren.
Wenn Sie dieses
Schreiben lesen, wird es bereits auf einem US-Server abgespeichert und für
jeden dort einsehbar sein. Dort werde ich auch Ihre Antwort/Reaktion
publizieren, so machen wir Anarchistinnen und Anarchisten das neuerdings: Ich
stelle solche Sachen ein, andere sorgen dafür, dass sie an entsprechenden
Stellen über die Suchmaschinen zu finden sind.
Es reicht uns
einfach, was Polizei, Staatanwaltschaften, Gerichte, Anwälte und Anwaltskammern
so bieten, deshalb geben wir unser Bestes, um Öffentlichkeit und ausländische
Regierungen über die wahren Zustände insofern zu informieren.
Mit anarchistischen
Grüßen
(im Originalfax unterschrieben)
(Dipl.-Kfm. und
ex-Stud. jur. Winfried Sobottka, ein Sprecher der Anarchistinnen und
Anarchisten in Österreich und der BRD)
Anhang erster Teil:
Die Schriftsätze zu Punkt 1 ab Seite 5:
Die jpegs der Lyndian-Schriftsätze können in diesem Blog unter Photos eingesehen werden!
Die Juni Schriftsätze auch unter
http://freegermany.forumando.com/rechtsanwaltin-henriette-lyndian-f5/
:
http://freegermany.fortunecity.com/indexlyndianvorsfalberat.html (kompletter Vorgang falsche Rechtsberatung)
http://freegermany.forumandco.com/rechtsanwaltin-henriette-lyndian-f5/ (Schriftsätze vom 02.06. und 05.06.2008)
Anhang 2:
Ergänzungsschreiben zum Entpflichtungsantrag und (zugehörige Schriftsätze der
Rechtsanwältin Lyndian als Beweismittel werden noch eingefügt, derzeit unter o.a. URL einsehbar).
Winfried Sobottka
Karl-Haarmann-Str. 75
44536 Lünen
AUSSCHLIESSLICHE
Postempfangsadresse
für
GERICHTSPOST:
C/O
HERRN APOTHEKER STEPHAN GÖBEL
PARACELSUS-APOTHEKE
KÖNIGSHEIDE
46
44536 LÜNEN
per
FAX an Landgericht Dortmund,
Fax-Nummer:
0231/926 10 700
Verfahren: 155 Js 170/07-36 KLs 51/07
16.07.
2008
Unter Aufrechterhaltung gestellter Besorgnisanträge
trage ich zur weiteren
Begründung des bereits ergänzten 2. Antrages auf
Entpflichtung der Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 25.05.2008 vor:
Mit Schreiben vom 02.06. behauptete Rechsanwältin
Lyndian, eine Stellungnahme des Dr. Roggenwallner liege ihr gar nicht vor, sie
gehe
davon aus, Dr. Roggenwallner werde dem Gericht noch
mitteilen, dass
dies keine medizinische, sondern eine juristische
Frage sei.
Das bedeutet, dass die Rechtsanwältin Lyndian, laut
einer Liste für das
Bundesjustizministerium Fachanwältin für Forensik,
im Grunde behauptet,
die Kammer unter dem Vorsitzenden Helmut Hackmann
hätte dem Dr.
Roggenwallner einen unsinnigen Auftrag erteilt, und
dieser werde dem
Gericht das auch noch mitteilen.
Im selben Schreiben erklärt sie, dass mir endlich
rechtliches Gehör eingeräumt werden müsse, weil ich darauf einen Anspruch
hätte. Dabei
Verkennt sie, dass es, wenn sie denn ihre Aufgabe
als meine Pflichtverteidigerin in meinem Sinne ernst nähme, es längst ihre
Aufgabe gewesen wäre, in meinem Sinne vorzutragen
und mir rechtliches Gehör zu verschaffen.
Zugleich legt sie den Entwurf eines Schreibens an
das Gericht vor, der
eine möglichst kurze Terminierung eines
Prozesstermines unter Ausschluss
gesetzlich vorgeschriebener Ladefristen vorsieht,
datiert ebenfalls am 02.06.
2008.
In dem Entwurf vom 02.06. wie in dem Anschreiben vom
02.06. erklärt sie, mir müsse die Gelegenheit zu meiner Verteidigung gegeben
werden.
Zusammengefasst: Per 02.06. weiß sie, dass mir
rechtliches Gehör in der Sache bisher verweigert wurde, behauptet falsch, eine
Stellungnahme des
Dr. Roggenwallner gäbe es gar nicht und das Gericht
habe diesen im Grunde unsinnigerweise zu einer Stellungnahme aufgefordert, und
meint, ich solle
vor dem Hintergrund, dass mir rechtliches Gehör
bisher vollständig verweigert worden sei, so schnell wie möglich einen
Gerichtstermin herbeiführen, damit ich mich selbst verteidigen könne.
Das vor dem Hintergrund, dass immer noch nicht
ersichtlich ist, warum ein Verfahren überhaupt erstinstanzlich vor dem
Landgericht stattfinden soll,
sieht man davon ab, dass die von Ra Claus Plantiko
vorgenommene Akteneinsicht ergeben hatte, dass Richter diesen Weg gehen
wollten, um die
Möglichkeit zu haben, mich innerhalb des Verfahrens
nach § 63 StGB wegzusperren. Das aber ist kein Rechtsgrund insofern, auch an
dieser Stelle
Hat Rechtsanwältin Lyndian bisher keine Verteidigungsbereitschaft
erkennen lassen.
Mit Schreiben vom 05.06. behauptet Rechtsanwältin
Lyndian dann im Widerspruch zu ihren Äußerungen vom 02.06. 2008, es gäbe doch
eine
Stellungnahme und zwar vom 25.02.2008, und diese
habe sie mir auch zukommen lassen. Letzteres ist erstens nicht wahr, beweisbar
durch
Aussage meines Postbevollmächtigten, zweitens ist es
jedenfalls nicht
hinnehmbar, dass eine Verteidigerin sich in so
zentralen Punkten offenbar nicht im Klaren ist, was sie überhaupt äußert: Am
02.06. gab es angeblich keine, was nach ihrer Auffassung auch kein Wunder
gewesen sei, weil es
ja gar nicht um medizinische Fragen ginge, dann gab
es am 05.06.2008
doch eine, die sie mir auch schon im Februar
zugesandt habe, was aber nachweislich nicht wahr ist.
Per Schreiben vom 02.06, hat sie, wie oben
dargelegt, erklärt, dass ich mich selbst verteidigen solle, per Schreiben vom
05.06. 2008 erklärt sie dann,
dass sie bereit sei, mich WEITERHIN zu verteidigen
und sich für die Feststellung meiner Unschuld einzusetzen. Da sie bisher
nachweislich nichts getan hat, um selbst durchsichtigsten Falschbehauptungen
der Staatsanwaltschaft entgegenzutreten oder mir rechtliches Gehör zu
verschaffen, kann letzteres wohl nur so
zu verstehen sein, dass sie sich dafür einsetzen will, dass ich nach § 63 StGB
weggesperrt werden soll. Hier liegt offensichtlich Interessensverrat zugunsten
einer Justiz vor, die mir rechtliches Gehör auch nach Ansicht der
Rechtsanwältin Lyndian bisher verweigert hat.
Ich übersende die Faxschriftsätze unmittelbar nach
diesem Fax, aus denen auch noch hervorgeht, dass sie meinen eigenen Sachvortrag
nicht wirklich zur Kenntnis genommen hat, mich deshalb auffordert, ihr
gegenüber alles noch einmal vorzutragen. Ferner gedenkt sie, die selbst
pauschalsten und auch erkennbar falschen Behauptungen der Staatsanwaltschaft
trotz entsprechenden Sachvortrages meinerseits auch zu ihrer Kenntnisnahme
absolut gar nichts entgegengesetzt hat, mir die Beweislast dafür aufzuerlegen,
dass ich psychisch gesund sei: Dass die Staatsanwaltschaft in der ersten
Anklageschrift pauschal behauptet, nach Angaben der Polizei sei ich seit Anfang
der 90-ger Jahre psychisch auffällig, hat sie kritiklos hingenommen, dass ich
mit Beweisvorlage eines Zeitungsartikels aus den Ruhrnachrichten, der aus dem
Befundbericht des Oberarztes Schäfer wie aus dem Urteil des OLG HAMM zitiert,
vorgetragen habe, sei zuwenig, ich solle gefälligst das Urteil besorgen. Hier
wird in ganz besonderer Weise deutlich, dass diese Rechtsanwältin ihre Aufgabe
nicht darin sieht, Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu hinterfragen, sondern mir
die Verteidigung möglichst schwer zu machen.
Hier liegt eindeutig kriminelles Verhalten der
Rechtsanwältin Lyndian vor,
deren Forensik-Spezialisierung offenbar darin
besteht, der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Dortmund das Abservieren
von Staatskritikern in die
Psychiatrie so leicht wie möglich zu machen,
ungeachtet aller Gesetze und
aller relevanten Tatsachen.
Mit anarchistischen Grüßen
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