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Entries in "Verbrecherin Rechtsanwältin Henriette Lyndian und die Anwaltskammer von Hamm"
1
Fax an Rechtsanwaltskammer Hamm, 28.07.2008
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Published: Jul.28.2008 @ 4:23 am | Last edited: Aug.10.2008 @ 5:47 pm

Absender:

Winfried Sobottka

Karl-Haarmann-Str. 75

44536 Lünen

AUSSCHLIESSLICHE

Postempfangsadresse für

Juristen-POST:

C/O HERRN APOTHEKER STEPHAN GÖBEL

PARACELSUS-APOTHEKE

KÖNIGSHEIDE 46

44536 LÜNEN

Rechtsanwaltskammer Hamm

Ostenallee 18

59063 Hamm

per FAX an: 02381 / 985050

zur Kenntnisnahme des Herrn Apotheker Göbel

an 0231 877 06 11

28.07.2008

Sehr geehrte Frauen und Männer!

Die zu Ihrer Kammer gehörige Rechtsanwältin Henriette Lyndian, tätig in der Kanzlei

HINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI                                      Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater
Dortmund Lünen
Hohe Str. 7,
44139 Dortmund,

hat mehrfach schweren Interessensverrat an mir als ihren Pflichtmandanten verübt. Aus den Gesamtumständen ist kein anderer Schluss mehr herzuleiten als der, dass sie willfährige Gehilfin einer jedenfalls in meinem Falle objektiv zum Rechtsbruch fest entschlossenen Dortmunder Justiz ist, wenn es darum geht, dass Staatskritiker entgegen der Tatsachen- und Rechtslage in die Psychiatrie weggesperrt werden sollen. Im Gegenzuge erhält sie nicht nur Pflichtmandate von der Dortmunder Justiz, sondern nach Auskünften einer Kanzleigehilfin auch Dozentenaufträge vom Landgericht Dortmund, z.B. über Anwaltsrecht.

Folgende Rechtsverstöße der Henriette Lyndian sind u.a. schriftlich dokumentiert:

1.     Zunächst versuchte sie in mir den Irrtum zu erzeugen, dass das Landgericht keine Wahlmöglichkeit habe, wenn die Staatsanwaltschaft es begehre, dass ich psychiatrisch „untersucht" werden solle. Diese Behauptung erhielt sie im Grundsatz auch aufrecht, als ich konkret nachgefragt hatte, ob ein Gericht einem solchen Begehren der Staatsanwaltschaft stets und unter allen Umständen folgen müsse.

Diese Auskunft war falsch und sie war auch wissentlich falsch, schließlich gehört Rain Lyndian zu den „Fachanwälten" für Forensik.

Beweis:

Schriftsatz der RAin Lyndian vom 25.02.2008

Schriftsatz von mir vom 25.02.2008

Schriftsatz der Rain Lyndian vom 26.02.2008,

alle als Scans am Ende dieses Schreibens eingefügt. Im Internet nachlesbar ist der Vorgang derzeit unter:

http://freegermany.fortunecity.com/indexlyndianvorsfalberat.html

2.     Mache ich den aktuell anhängigen Entpflichtungsantrag gegen Rechtsanwältin Henriette Lyndian inhaltlich zum Vortrag auch Ihnen gegenüber. Es lässt sich objektiv nicht mehr bestreiten, dass sie nichts unternommen hat, um selbst pauschalsten und/oder von mir Belegen als falsch nachgewiesenen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft entgegenzutreten, dass sie mir ferner trotz mehrfacher Aufforderungen wichtige Akteninhalte vorenthalten hat, mich sogar dahingehend belog, dass es eine bestimmte Stellungnahme gar nicht gäbe und so weiter.

Es ist nach Lage der Dinge nicht mehr konstruierbar, wie eine Verteidigerin  ihren Mandanten noch deutlicher an das Messer einer objektiv willkürlich handelnden Justiz auszuliefern versuchen könnte, wobei das von der Justiz ersichtlich angestrebte Ergebnis immerhin ein Wegsperren nach § 63 StGB ist und Rechtsanwältin Lyndian im Grunde sogar schon zu verstehen gegeben hat, dass auch sie das anstrebe.

All diese Dinge gehen aus dem aktuell anhängigen Entpflichtungsantrag   hervor, der ebenfalls hier angehängt ist, und sind durch Schriftsätze der Rechtsanwältin Henriette Lyndian belegt, die im Anschluss daran als Scans in dieses Faxschreiben eingefügt sind.

Im Internet finden sich diese Dinge aktuell u.a. unter:

http://freegermany.forumandco.com/rechtsanwaltin-henriette-lyndian-f5/

Hier liegt offensichtlich ein so schwerer und umfassender Fall von Interessensverrat vor, dass es mir unvorstellbar scheint, dass Henriette Lyndian weiterhin die Gelegenheit haben sollte, als Rechtsanwältin tätig zu sein.

Da der Fall zudem sehr gut belegt und die Pflichtverstöße sehr gut erkennbar und dokumentiert sind, kann man es sicherlich für angemessen halten, dass Sie kurzfristig reagieren.

Wenn Sie dieses Schreiben lesen, wird es bereits auf einem US-Server abgespeichert und für jeden dort einsehbar sein. Dort werde ich auch Ihre Antwort/Reaktion publizieren, so machen wir Anarchistinnen und Anarchisten das neuerdings: Ich stelle solche Sachen ein, andere sorgen dafür, dass sie an entsprechenden Stellen über die Suchmaschinen zu finden sind.

Es reicht uns einfach, was Polizei, Staatanwaltschaften, Gerichte, Anwälte und Anwaltskammern so bieten, deshalb geben wir unser Bestes, um Öffentlichkeit und ausländische Regierungen über die wahren Zustände insofern zu informieren.

Mit anarchistischen Grüßen

(im Originalfax unterschrieben)

(Dipl.-Kfm. und ex-Stud. jur. Winfried Sobottka, ein Sprecher der Anarchistinnen und Anarchisten in Österreich und der BRD)

Anhang erster Teil: Die Schriftsätze zu Punkt 1 ab Seite 5: 


Die jpegs der Lyndian-Schriftsätze können in diesem Blog unter Photos eingesehen werden!

Die Juni Schriftsätze auch unter

http://freegermany.forumando.com/rechtsanwaltin-henriette-lyndian-f5/

:

http://freegermany.fortunecity.com/indexlyndianvorsfalberat.html   (kompletter Vorgang falsche Rechtsberatung)


http://freegermany.forumandco.com/rechtsanwaltin-henriette-lyndian-f5/  (Schriftsätze vom 02.06. und 05.06.2008)






Anhang 2: Ergänzungsschreiben zum Entpflichtungsantrag und (zugehörige Schriftsätze der Rechtsanwältin Lyndian als Beweismittel werden noch eingefügt, derzeit unter o.a. URL einsehbar).

Winfried Sobottka

Karl-Haarmann-Str. 75

44536 Lünen

AUSSCHLIESSLICHE

Postempfangsadresse für

GERICHTSPOST:

C/O HERRN APOTHEKER STEPHAN GÖBEL

PARACELSUS-APOTHEKE

KÖNIGSHEIDE 46

44536 LÜNEN

per FAX an Landgericht Dortmund,

Fax-Nummer: 0231/926 10 700

Verfahren: 155 Js 170/07-36 KLs 51/07

16.07. 2008

Unter Aufrechterhaltung gestellter Besorgnisanträge trage ich zur weiteren

Begründung des bereits ergänzten 2. Antrages auf Entpflichtung der Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 25.05.2008 vor:

Mit Schreiben vom 02.06. behauptete Rechsanwältin Lyndian, eine Stellungnahme des Dr. Roggenwallner liege ihr gar nicht vor, sie gehe

davon aus, Dr. Roggenwallner werde dem Gericht noch mitteilen, dass

dies keine medizinische, sondern eine juristische Frage sei.

Das bedeutet, dass die Rechtsanwältin Lyndian, laut einer Liste für das

Bundesjustizministerium Fachanwältin für Forensik, im Grunde behauptet,

die Kammer unter dem Vorsitzenden Helmut Hackmann hätte dem Dr.

Roggenwallner einen unsinnigen Auftrag erteilt, und dieser werde dem

Gericht das auch noch mitteilen.

Im selben Schreiben erklärt sie, dass mir endlich rechtliches Gehör eingeräumt werden müsse, weil ich darauf einen Anspruch hätte. Dabei

Verkennt sie, dass es, wenn sie denn ihre Aufgabe als meine Pflichtverteidigerin in meinem Sinne ernst nähme, es längst ihre

Aufgabe gewesen wäre, in meinem Sinne vorzutragen und mir rechtliches Gehör zu verschaffen.

Zugleich legt sie den Entwurf eines Schreibens an das Gericht vor, der

eine möglichst kurze Terminierung eines Prozesstermines unter Ausschluss

gesetzlich vorgeschriebener Ladefristen vorsieht, datiert ebenfalls am 02.06.

2008.

In dem Entwurf vom 02.06. wie in dem Anschreiben vom 02.06. erklärt sie, mir müsse die Gelegenheit zu meiner Verteidigung gegeben werden.

Zusammengefasst: Per 02.06. weiß sie, dass mir rechtliches Gehör in der Sache bisher verweigert wurde, behauptet falsch, eine Stellungnahme des

Dr. Roggenwallner gäbe es gar nicht und das Gericht habe diesen im Grunde unsinnigerweise zu einer Stellungnahme aufgefordert, und meint, ich solle

vor dem Hintergrund, dass mir rechtliches Gehör bisher vollständig verweigert worden sei, so schnell wie möglich einen Gerichtstermin herbeiführen, damit ich mich selbst verteidigen könne.

Das vor dem Hintergrund, dass immer noch nicht ersichtlich ist, warum ein Verfahren überhaupt erstinstanzlich vor dem Landgericht stattfinden soll,

sieht man davon ab, dass die von Ra Claus Plantiko vorgenommene Akteneinsicht ergeben hatte, dass Richter diesen Weg gehen wollten, um die

Möglichkeit zu haben, mich innerhalb des Verfahrens nach § 63 StGB wegzusperren. Das aber ist kein Rechtsgrund insofern, auch an dieser Stelle

Hat Rechtsanwältin Lyndian bisher keine Verteidigungsbereitschaft erkennen lassen.

Mit Schreiben vom 05.06. behauptet Rechtsanwältin Lyndian dann im Widerspruch zu ihren Äußerungen vom 02.06. 2008, es gäbe doch eine

Stellungnahme und zwar vom 25.02.2008, und diese habe sie mir auch zukommen lassen. Letzteres ist erstens nicht wahr, beweisbar durch

Aussage meines Postbevollmächtigten, zweitens ist es jedenfalls nicht

hinnehmbar, dass eine Verteidigerin sich in so zentralen Punkten offenbar nicht im Klaren ist, was sie überhaupt äußert: Am 02.06. gab es angeblich keine, was nach ihrer Auffassung auch kein Wunder gewesen sei, weil es

ja gar nicht um medizinische Fragen ginge, dann gab es am 05.06.2008

doch eine, die sie mir auch schon im Februar zugesandt habe, was aber nachweislich nicht wahr ist.

Per Schreiben vom 02.06, hat sie, wie oben dargelegt, erklärt, dass ich mich selbst verteidigen solle, per Schreiben vom 05.06. 2008 erklärt sie dann,

dass sie bereit sei, mich WEITERHIN zu verteidigen und sich für die Feststellung meiner Unschuld einzusetzen. Da sie bisher nachweislich nichts getan hat, um selbst durchsichtigsten Falschbehauptungen der Staatsanwaltschaft entgegenzutreten oder mir rechtliches Gehör zu verschaffen,  kann letzteres wohl nur so zu verstehen sein, dass sie sich dafür einsetzen will, dass ich nach § 63 StGB weggesperrt werden soll. Hier liegt offensichtlich Interessensverrat zugunsten einer Justiz vor, die mir rechtliches Gehör auch nach Ansicht der Rechtsanwältin Lyndian bisher verweigert hat.

Ich übersende die Faxschriftsätze unmittelbar nach diesem Fax, aus denen auch noch hervorgeht, dass sie meinen eigenen Sachvortrag nicht wirklich zur Kenntnis genommen hat, mich deshalb auffordert, ihr gegenüber alles noch einmal vorzutragen. Ferner gedenkt sie, die selbst pauschalsten und auch erkennbar falschen Behauptungen der Staatsanwaltschaft trotz entsprechenden Sachvortrages meinerseits auch zu ihrer Kenntnisnahme absolut gar nichts entgegengesetzt hat, mir die Beweislast dafür aufzuerlegen, dass ich psychisch gesund sei: Dass die Staatsanwaltschaft in der ersten Anklageschrift pauschal behauptet, nach Angaben der Polizei sei ich seit Anfang der 90-ger Jahre psychisch auffällig, hat sie kritiklos hingenommen, dass ich mit Beweisvorlage eines Zeitungsartikels aus den Ruhrnachrichten, der aus dem Befundbericht des Oberarztes Schäfer wie aus dem Urteil des OLG HAMM zitiert, vorgetragen habe, sei zuwenig, ich solle gefälligst das Urteil besorgen. Hier wird in ganz besonderer Weise deutlich, dass diese Rechtsanwältin ihre Aufgabe nicht darin sieht, Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu hinterfragen, sondern mir die Verteidigung möglichst schwer zu machen.

Hier liegt eindeutig kriminelles Verhalten der Rechtsanwältin Lyndian vor,

deren Forensik-Spezialisierung offenbar darin besteht, der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Dortmund das Abservieren von Staatskritikern in die

Psychiatrie so leicht wie möglich zu machen, ungeachtet aller Gesetze und

aller relevanten Tatsachen.

Mit anarchistischen Grüßen








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